Anfangsvermögen

Das Anfangsvermögen wird für die Berechnung des Zugewinnausgleichs benötigt. Zunächst wird der Zugewinn eines jeden Ehegatten berechnet. Dazu wird das Anfangsvermögen vom Endvermögen abgezogen. Seit der Familienrechtsreform ist auch ein negatives Anfangsvermögen möglich.