Begrenzung des nachehelichen Unterhalts

 

 

Nach der Ehescheidung sind die Ehegatten füreinander nicht mehr im selben Umfang verantwortlich wie während der Ehe. Bestehen nacheheliche Unterhaltsansprüche wirkt sich diese so genannte Eigenverantwortung dadurch aus, dass der nacheheliche Unterhaltsanspruch der Höhe nach begrenzt und außerdem zeitlich befristet werden kann. In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt der nacheheliche Unterhalt begrenzt werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei dieser Betrachtung ihres Einzelfalls spielen vor allem berufliche Nachteile durch Kindererziehung und Haushaltsführung während der Ehe eine wichtige Rolle.