Betreuungskosten

Betreuungskosten sind Kosten, die für die Betreuung von Kindern aufgewendet werden. Vor allem Aufwendungen für Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, zusätzliche Betreuungspersonen und zusätzliche Verpflegungskosten fallen unter den Begriff der Betreuungskosten.

Die Kosten für die Betreuung von Kindern werden in der neuern Rechtssprechung nicht mehr pauschal als Bedarf des Kindes angesehen.

Soweit die Betreuung der Entwicklung des Kindes dient, was z. B. bei Kindergartenkosten der Fall ist, ist ein Bedarf des Kindes gegeben.

Besteht die Betreuung des Kindes um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, was bei Hortkosten regelmässig der Fall sein wird, handelt es sich dagegen um berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils. Ein Ersatz der Betreuungskosten kann aufgrund dieser Einordnung nur noch gefordert werden, wenn ein Ehegattenunterhaltsanspruch besteht.