Eigenheim

 

 

Haben die Ehegatten eine Immobilie zum gemeinsamen Miteigentum erworben, bleibt es auch durch die Scheidung bei diesem Miteigentum. Dies ist meist nicht sinnvoll, so dass außergerichtlich geklärt werden sollte, ob einer der Ehegatten das Eigenheim übernehmen kann oder es gemeinsam verkauft werden soll. Ist dies nicht möglich, sieht das Gesetz als einzige Auflösungsmöglichkeit des Miteigentums die Zwangsversteigerung vor. Ein Antrag auf Durchführung eines solchen Vollstreckungsverfahrens kann von jedem der Miteigentümer gestellt werden.