FamFG

 

 

Mit der Bezeichnung FamFG meint der Jurist das „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“. Das Gesetz regelt mit der ZPO, auf die häufig verwiesen wird, die Verfahrensordnung vor dem Familiengericht, somit also „technische“ Fragen zum Ablauf des Verfahrens. Wenn Sie Paragrafen nachlesen wollen, finden Sie das Gesetz im Internet beispielsweise hier.