Getrenntleben

 

 

Die Tatsache, ob Ehegatten getrennt leben, hat zum einen Einfluss auf den Zeitpunkt, ab wann die Ehe geschieden werden kann, zum anderen auf Rückgriffsansprüche im Zuge der Vermögensauseinandersetzung. Leben die Ehegatten nicht mehr in der Ehewohnung gemeinsam zusammen ist das Getrenntleben unproblematisch feststellbar. Leben beide Ehegatten trotz einer Trennung noch gemeinsam in der Ehewohnung kommt es für das Getrenntleben darauf an, dass die Ehegatten ähnlich einer Wohngemeinschaft getrennt wirtschaften.