Härtefallscheidung

 

 

Lebt ein Ehepaar weniger als ein Jahr getrennt, ist eine Scheidung nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde, sogenannte Härtefallscheidung.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es zu Gewalt gegenüber dem Ehegatten oder den Kindern gekommen ist.

Anmerkung: Ein Antrag auf Härtefallscheidung sollte wohl überlegt werden. Meist muss bei einem solchen Antrag über die Härtegründe im Einzelnen gesprochen werden und diese beweisen werden. Mein Eindruck ist, dass viele Richter eine solche Beweisaufnahme dadurch umgehen, dass das Scheidungsverfahren bis zum Ablauf des Trennungsjahres hinausgezögert wird.