Jugendamt

Amtsgericht München - Familiengericht -

 

Die Mitarbeiter des Jugendamts haben den gesetzlichen Auftrag sich um das Kindeswohl zu kümmern. Zu den Aufgaben des Jugendamts gehört es deshalb Ihnen behilflich zu sein bei allen Fragen, die sich um Ihre Kinder drehen.

Daneben hat das Jugendamt außerdem eine Wächterfunktion. Sehen die Mitarbeiter des Jugendamts das Kindeswohl als gefährdet an, wird das Jugendamt in aller Regel zunächst versuchen durch Hilfeangebote helfend zur Seite zur stehen. Als Ultima Ratio kann Ihnen das Jugendamt, sollte es das Kindeswohl als sehr gefährdet ansehen, außerdem Ihr Kind entziehen. Natürlich kann eine solche einschneidende Maßnahme dann gerichtlich überprüft werden.

Durch die Belastungssituation der Eltern bei vom Jugendamt ergriffenen Maßnahmen entsteht häufig Streit. In den meisten Fällen hat es sich bei einem solchen Streit als hilfreich erwiesen, dass sich die Eltern durch Anwälte zu wichtigen Gesprächen begleiten lassen. So kann sichergestellt werden, dass Standards eingehalten werden und die Rechte der Eltern (und evtl. auch der Kinder) beachtet werden.

 

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