Bürgschaft

Die Bürgschaft ist ein Sicherungsmittel zur Absicherung eines Zahlungsausfallrisikos. Sowohl für den Bürgen als auch für den Gläubiger, dem die Bürgschaft zur Absicherung einer Forderung dient, sollten im Bürgschaftsrecht mehrere Weichen gestellt werden.

Für den Bürgen ist zu bedenken, dass die Abgabe einer Bürgschaft ein erhebliches Risiko darstellt. Selbst wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und Sie aus der Bürgschaft in Anspruch genommen werden, bestehen noch Verteidigungsmöglichkeiten. Die Rechtsprechung hat mehrere Fallgruppen gebildet, in der die scharfe Haftung des Bürgen beschränkt oder aufgehoben wird (z. B. Angehörigenbürgschaften oder Widerruf bei Haustürgeschäften).