Scheidung auf der Grundlage ausländischen Rechts

Sie haben eine Ehe mit internationalem Bezug geschlossen. Dieser internationale Bezug kann entweder darin liegen, dass Sie einen Partner einer anderen Nationalität geheiratet haben oder nicht in Deutschland gelebt haben. Nähere Informationen können Sie auch auf der Seite der europäischen Kommission erhalten. Wir klären in diesem Fall zunächst, ob deutsche Gerichte für Ihre Scheidung zuständig sind. In einem zweiten Schritt ermitteln wir, ob Sie auf der Grundlage deutschen Rechts oder eines anderen Rechts geschieden werden. Anschließend setzen wir uns für die erfolgreiche Verwirklichung Ihrer Ziele ein.