Dynamisierung

 

 

Vollstreckbare Urkunden (Urteile, Gerichtsvergleiche oder Jugendamtstitel etc.) können für Ihr Kind entweder einen Zahlbetrag nennen oder auf einen dynamisierten Kindesunterhalt lauten. Mit der Dynamisierung passt sich der Kindesunterhalt immer der jeweils gültigen aktuellen Düsseldorfer Tabelle an. Außerdem ist bei Überschreiten der Altersgrenzen in der Düsseldorfer Tabelle keine Abänderung des Titels notwendig.

Diese Anpassungen werden durch Formulierungen im Titel wie „136 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe“ erreicht.