Ehevertrag

 

 

Durch einen Ehevertrag, der notariell beurkundet werden muss, können Ehegatten für ihre Ehe oder für die Zeit nach der Trennung Regelungen treffen, die ihren Güterstand regeln. Häufig wird entweder eine Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft gewählt. Wird keine Regelung getroffen, gilt für die Ehe automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Näheres zu Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen finden Sie hier.