Einkommen
Das Einkommen der Ehegatten wird im Familienrecht vor allem, um bestehende Unterhaltsansprüche zu klären, benötigt. Als Einkommen gilt alles, was ein Ehegatte an Geld oder geldwerten Vorteilen erhält. Ausgenommen sind freiwillige Zuwendungen Dritter. Damit fallen unter den Einkommensbegriff vor allem die sieben Einkunftsarten aus dem Steuerrecht: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte nach § 22 EStG.