Einstweilige Anordnung

 

 

Das einstweilige Anordnungsverfahren ist ein Eilverfahren. In diesem Eilverfahren erfolgt keine Beweisaufnahme. Das Verfahren dient z. B. in Unterhaltssachen dazu, eine schnelle vorläufige Regelung zu erhalten. Die Richtigkeit des Ergebnisses eines solchen einstweiligen Anordnungsverfahrens kann dann in einem Hauptsacheverfahren mit sämtlichen im Hauptsacheverfahren zur Verfügung stehenden Beweismitteln überprüft werden.