Folgesachen
Folgesachen sind Familiensachen, die anlässlich des Scheidungsverfahrens mitverhandelt und mitentschieden werden. Abzugrenzen sind Folgesachen von sogenannten isolierten Verfahren, die vom Gericht unabhängig vom Scheidungsverfahren (also ohne prozessuale Verbindung) behandelt werden. Während bei einer Folgesache das Verfahren immer erst mit der Scheidung abgeschlossen wird, kann ein isoliertes Verfahren sowohl vor als auch nach der Scheidung abgeschlossen werden.
Als Folgesachen kommen gem. § 137 FamFG vor allem ein nacheheliches Unterhaltsverfahren, die Klärung des Umgangs- und Sorgerechts, der Zugewinn, der Versorgungsausgleich, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und ein Hausratsverfahren in Betracht. Die Behandlung einer klärungsbedürftigen Frage als Folgesache hat einige Vorteile, wie zum Beispiel die Reduzierung der Anwalts- und Gerichtsgebühren aber auch einige Nachteile, beispielsweise das Hinauszögern der Scheidung und die Rechtskraft erst mit Scheidung. Ob ein Verfahren als Folgesache geführt wird, hängt deshalb meist von taktischen Überlegungen ab.
Was in ihrem Fall die richtige Behandlung ist, klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.