Mahnung
Eine Mahnung ist die eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Shuldner, die geschuldete Leistung (also meist Zahlung) zu erbringen. Es emfpiehlt sich in die Mahnung eine angemessene Frist aufzunehmen bis zu der die Leistung spätestens erbracht werden muss.
Spätestens nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Schuldner nähmlich im Verzug und muss die weiteren Kosten des Verzugs tragen (Zinsen und Rechtsanwaltskosten, etc.).