Scheidungstermin
Im Verfahren der Scheidung klärt das Gericht in der Regel zunächst sämtliche Folgesachen. Erst wenn alle im Scheidungsverfahren gestellten Anträge zu den gesetzlichen Folgesachen entscheidungsreif sind, wird das Gericht einen Scheidungstermin bestimmten.
Im Scheidungstermin verschafft sich das Gericht üblicherweise zunächst durch Vorlage eines Ausweises Klarheit über Ihre Identität und die Staatsangehörigkeit. Anschließend muss sich das Gericht davon überzeugen, dass die Ehe gescheitert ist und hört deshalb beide Ehegatten zur Dauer der Trennung und der Absicht die Ehe wiederherzustellen an. Sind diese „Formalitäten“ geklärt, wird meist noch im Scheidungstermin das Scheidungsurteil verkündet.
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