Umgang
Nach der Trennung der Eltern wohnen die Kinder meist nur bei einem Elternteil. Der andere Elternteil aber auch die Kinder haben das Recht auch nach der Trennung miteinander Kontakt zu haben. Dieses sogenannte Umgangsrecht hat immens Bedeutung für die Entwicklung des Kindes. Der Wegweiser für den Umgang mit Kindern des BJM schreibt dazu:
„Für das Kind sind beide Eltern von großer Bedeutung. Beide haben zusammen dem Kind zum Leben verholfen und verkörpern seine Herkunft und Abstammung. In den meisten Fällen tragen sie gemeinsam für das Kind Verantwortung. Durch das Zusammensein im Alltag hat das Kind zu ihnen eine Bindung aufgebaut. Diese Bindung ist häufig hinsichtlich Intensität und manchmal auch in puncto Qualität bei dem einen Elternteil anders als bei dem anderen. Das Ausbleiben gemeinsamer Erfahrungen entfremdet Kind und Eltern. Wie schmerzhaft für ein Kind die Trennung von einem Elternteil ist, der nicht mehr mit ihm zusammenlebt, hängt davon ab, wie stark dieser sich an das Kind gebunden hat, das heißt, wie sehr er sich vor der Trennung emotional und zeitlich auf das Kind eingelassen hat.“
Außerdem kann ein Umgangsrecht auch mit anderen Bezugspersonen des Kindes wie z. B. Großeltern bestehen.