unterhaltsrechtlicher Bedarf
Mit dem unterhaltsrechtlichen Bedarf wird der Geldbetrag bezeichnet, der einem Unterhaltsberechtigten nach dem Unterhaltsrecht für seine Lebensführung zur Verfügung stehen soll. Er umfasst den gesamten Lebensbedarf, das heißt Kosten für Nahrung, Wohnung, Gesundheitssorge, gesellschaftliche Bedürfnisse und der Freizeit. Bei einer Unterhaltsberechnung ist die Bedarfsermittlung der erste Schritt zur Bestimmung des Unterhalts. Als weitere Schritte schließen sich die Prüfung, inwieweit der Bedarf durch eigenes Einkommen gedeckt wird (Bedürftigkeit), und die Prüfung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten an.
Neben dem (regelmäßigen) Bedarf kann ein Unterhaltsanspruch wegen eines Sonderbedarfs oder eines Mehrbedarfs bestehen. Diese Fachbegriffe bezeichnen einen über den normalen Bedarf hinausgehenden Anspruch auf Unterhalt. Ein solcher Bedarf ist beispielsweise der krankheitsbedingte Mehrbedarf oder der Sonderbedarf für eine Säuglingserstausstattung.