Versöhnungsversuch

Als Versöhnungsversuch wird ein vorübergehendes Zusammenleben der Ehegatten nach der Trennung bezeichnet. Ein solches Zusammenleben unterbricht nicht das laufende Trennungsjahr. Da für die Zusammenveranlagung nach der Splittingtabelle ein Zusammenleben von lediglich einem Tag im Kalenderjahr erforderlich ist, hat der Versöhnungsversuch außerdem den angenehmen Nebeneffekt, dass Steuervorteile entstehen.