Versorgungsausgleich

Mit dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften jedes Ehegatten verteilt.

Das Verfahren wird mit einem Scheidungsantrag von Amts wegen vom Gericht begonnen. Das Gericht ermittelt im Versorgungsausgleichsverfahren zunächst durch einen Fragebogen, den jeder Ehegatte übersandt bekommt, die geführten Rentenversicherungen. Anschließend werden die Rentenversicherungen durch das Gericht angeschrieben und um Mitteilung der während der Ehe beim jeweiligen Versorgungsträger erworbenen Rentenanwartschaften gebeten.