Wohnwert
Der Wohnwert stammt aus dem Unterhaltsrecht. Mit dem Wohnwert wird dem Ehegatten der in einer eigenen Immobilie wohnt der geldwerte Vorteil hinzugerechnet, zu dem er billiger wohnt als ein Mieter. Wird ein Darlehn, das für den Erwerb der Immobilie aufgenommen wurde, abbezahlt, können sind die Darlehenszinsen als Kosten, die ein Mieter nicht trägt immer absetzbar. Tilgungsleistungen können nur bis zum Beginn des Scheidungsverfahrens abgesetzt werden. Handelt es sich bei der eigenen Immobilie um die Ehewohnung, ist für eine gewisse Übergangsfrist außerdem ein weiterer Abzug möglich. Man spricht hier von einer sogenannten aufgedrängten Bereicherung, da die Größe der Ehewohnung meist auf die Bedürfnisse der Gesamtfamilie zugeschnitten ist, soll so vermieden werden, dass eine Versöhnung durch einen über das Unterhaltsrecht erzwungen Verkauf der Ehewohnung verhindert wird.