Sorgerecht
Das Sorgerecht bezeichnet die Möglichkeit wichtige Entscheidungen für das Leben der gemeinsamen Kinder treffen zu können. Das Sorgerecht muss abgegrenzt werden von Entscheidungen des täglichen Lebens die jeder treffen darf bei dem sich das Kind gerade aufhält. Eine Abgrenzung kann grob über die Faustformel getroffen werden, dass alle Entscheidungen, die leicht wieder aufzuheben sind, Entscheidungen des täglichen Lebens sind – alle Entscheidungen, die nur schwer oder gar nicht zu ändern sind, sind Entscheidungen von erheblicher Bedeutung und können deshalb nur vom Sorgerechtsinhaber getroffen werden.
Waren sie verheiratet, steht ihnen als Ehegatten auch das gemeinsame elterliche Sorgerecht zu, bei dem es auch nach einer Scheidung im Regelfall verbleibt. Eine Übertragung des Sorgerechts auf nur einen Elternteil ist aber vor allem dann möglich/nötig, wenn immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern bestehen, die sich negativ auf Ihr Kind auswirken.
Waren Sie nicht verheiratet und hat die Mutter der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht zugestimmt, besteht nach derzeitiger Gesetzeslage keine Möglichkeit das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Der Gesetzgeber wurde aber durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet, das bestehende Gesetz zu ändern. Weil dem Gesetzgeber immer noch ein breiter Gestaltungsspielraum verbleibt, ist derzeit noch unklar, wie die Gesetzesänderung aussehen wird.