Ehegattensplittingvorteil
Das Ehegattensplitting bezeichnet die Steuerersparnis, die durch Anwendung der Splittingtabelle auf die Einkünfte beider Ehegatten entsteht. Für diese, auch Zusammenveranlagung genannte Steuerersparnis ist erforderlich, dass die Ehegatten im Kalenderjahr mindestens einen Tag zusammengelebt haben.