Erstberatungsgebühr
Ziel der Erstberatung ist es, Ihnen in einem bis zu einstündigen Gespräch einen ersten Überblick über Ihren Fall zu geben und Sie über Chancen und Risiken Ihres Falles zu informieren.
In einer Erstberatung ermitteln wir mit Ihnen zunächst den rechtlich bedeutsamen Sachverhalt. Anschließend wird das zu lösende Problem juristisch definiert und Ihnen die notwendige fachliche Hintergrundinformation gegeben. Abschließend besprechen wir mit Ihnen, welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind.
Die Kosten für eine Erstberatung betragen maximal 190,- € zzgl. Umsatzsteuer.