Gesetzliche Vergütung nach dem RVG
Die gesetzliche Vergütung für Rechtsanwälte wird im RVG geregelt. Das Anwaltshonorar richtet sich dabei nach dem Wert der Sache, mit der Sie uns betrauen, dem sogenannten Streitwert. Das RVG schreibt zwingend vor, dass in gerichtlichen Verfahren die gesetzliche Gebühr bei einer Vergütungsvereinbarung nicht unterschritten werden darf (§ 4 RVG).
Diese Vergütungsart ist nicht sehr transparent, bietet jedoch einige Vorteile:
Die nach dieser Vergütungsart entstehenden Gebühren müssen bei einem Prozess meist von der unterlegenen Partei bezahlt werden. Sollen wir Sie vor Gericht vertreten, bietet sich deshalb oft an, keine Vergütungsabrede zu treffen.
Eine Abrechnung unserer außergerichtlichen Tätigkeit nach den gesetzlichen Gebühren bietet sich auch an, wenn zu erwarten ist, dass sich ein Gerichtsverfahren anschließen wird.