AG München: Teure Spritztour von München nach Italien
Das Amtsgericht München hatte über eine Klage zu entscheiden, mit der ein Autovermieter Regress für die bei ihm entstandenen Kosten für die Stilllegung des Mietwagens und die Rückholung verlangte. Das Amtsgericht München entschied, dass der Kunde die Kosten des Autovermieters zu zahlen hat.
Sachverhalt der Gerichtsentscheidung
Ein 33-jähriger mietete bei einem Autovermieter in München für zwei Tage einen Porsche Typ 997 Turbo Cabrio. Die Fahrzeugmiete betrug 1.300 €. In dem schriftlichen Mietvertrag war dem 33-jährigen lediglich die Einreise nach Österreich erlaubt.
Am zweiten Tag der Spritztour bemerkte der Autovermieter über die GPS-Überwachung des Fahrzeugs, dass sich das Fahrzeug in Mailand befindet. Der Autovermieter ging deshalb von einem Diebstahl des Porsches, legte den Porsche still und beauftragte einen Abschleppdienst das Fahrzeug in Mailand abzuholen.
Als der Fahrer des Abschleppwagens von München schon fast bis nach Mailand gefahren war, bemerkte der Autovermieter wiederum über die GPS-Überwachung, dass das Fahrzeug bewegt wird. Der Inhaber der Autovermietung machte sich daraufhin auch noch selbst auf den Weg nach Mailand um ein Verbringen des Fahrzeugs durch die Diebe ins weitere Ausland zu verhindern.
Der 33-jährige Fahrer gab den Porsche vereinbarungsgemäß pünktlich zurück.
Der Autovermieter verlangte Ersatz der entstandenen Kosten.
Entscheidung des AG München
Mit rechtskräftigem Urteil sprach das Amtsgericht München unter Aktenzeichen 182 C 21134/13 der Autovermietung einen Ersatzanspruch für die entstandenen Kosten in Höhe von 3.000 € zu.
Dabei berücksichtigte das Gericht, dass im Mietvertrag der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass bei nicht genehmigten Auslandsfahrten, der Porsche umgehend stillgelegt und eingezogen werde. Aufgrund der besonderen Werthaltigkeit des Porsches seien die Aufwendungen der Autovermietung für die Fahrten von München nach Mailand außerdem nicht unverhältnismäßig.
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