Wirtschaftsstrafrecht
Es berät Sie:
Rechtsanwalt Raimund Förschner
Das Wirtschaftsstrafrecht dient sowohl dem Schutz des Einzelnen, als auch der geltenden Wirtschaftsordnung. Es ist in mehr als 200 zumeist Nebenstrafrechten geregelt und für den Einzelnen kaum noch überschaubar. Aus politischer Sicht soll das Wirtschaftsstrafrecht einer präventiv wirkende Unternehmenskontrolle und zunehmend auch der Kriminalisierung sozial unerwünschten Verhaltens dienen.