Erbrecht / Testamentsvollstreckung
Das Erbrecht wird in Art. 14 Abs. 1 GG als Grundrecht garantiert. Daraus entspringt die Testierfreiheit. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch und scheuen Sie sich nicht, die letzten Dinge zu regeln. Wir bieten Ihnen eine qualifizierte Beratung über die vielfältigen Möglichkeiten letztwilliger Verfügungen und tragen dafür Sorge, dass Ihre Nachfolgeplanung so gestaltet wird, wie Sie es wünschen. Wir übernehmen auch die Testamentsvollstreckung, um Ihren Nachlass zu sichern und Ihren letzten Willen konsequent zu verwirklichen.
Nach Eintritt eines Erbfalls beraten und vertreten wir Sie, wenn Sie Rechte an einem Nachlass geltend machen oder als Erbe Ansprüche gegen einen Nachlass abwehren wollen.
Wer die eigene Zukunft selbst gestalten möchte auch für den Fall, dass er infolge Alters, einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein sollte, Entscheidungen zu treffen, sollte einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wir beraten Sie individuell über die Abfassung einer zu Ihnen und Ihrem Leben passenden Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. So kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden.