Strafrecht

Im Strafrecht sehen Sie sich, wie in keinem anderen Rechtsbereich, den Machtmitteln des Staates ausgesetzt. Ziel jedes Strafrechtsmandats ist es, für den Mandanten das best mögliche Ergebnis zu erzielen und die mit dem Strafverfahren einhergehenden Belastungen so weit möglich zu minimieren.

Wir vertreten Ihre Interessen in allen Bereichen des Strafrechts, dazu gehören unter anderem:

Interessantes aus dem Tätigkeitsbereich Strafrecht:

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen spricht den zu Unrecht angeklagten Arzt frei!

Nach einer mehrtätigen Beweisaufnahme kommt das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zu der Überzeugung, dass die Vorwürfen gegen den angeklagten Arzt falsch sind.

Nichtigkeit eines Strafurteils nach unzulässiger Absprache / Deal

OLG München erklärt ein Urteil des Schöffengerichts Weilheim für nichtig, das aufgrund einer verfassungswidrigen Absprache zustande gekommen ist.

Absprachen im Strafprozess - Unwirksamer Rechtsmittelverzicht

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.2013 zu den Absprachen im Strafprozess zeigt bereits Auswirkungen in der Praxis. In einem laufenden Verfahren hat das OLG München in einem Schreiben vom 27.März 2013 darauf hingewiesen, dass ein vom Angeklagten erklärter Rechtsmittelverzicht unwirksam ist, wenn das Urteil auf einer außerhalb der Hauptverhandlung getroffenen Absprache beruht.

Absprachen im Strafprozess

Mit seinem Urteil vom 19.03.2013 hat das Bundesverfassungsgericht der weit verbreiteten Praxis der informellen Absprachen ein Verbot erteilt. Urteile, die auf solchen Absprachen beruhen, sind rechtswidrig.

Der Deal im Strafprozess

Mehr als die Hälfte aller befragten Richter treffen illegale Absprachen über das Ergebnis eines Strafprozesses. Unter der Überschrift "Fassungslose Richter" berichtete die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 08.11.2012 über das Ergebnis der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am 07.11.2012

Fehlurteile und ihre Ursachen

Die Erklärung von StA Dr. Leitmeier in der Zeitschrift Strafverteidiger, Fehlurteile seien systemimmanent, vorrangige Ursache sei die Begrenzheit menschlicher Erkenntnis, darf Fehlurteile nicht entschuldigen.

In dubio contra reum

Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit bei Aussage gegen Aussage Konstellationen ist eine der schwierigsten Aufgaben für Richter und Rechtsanwälte.

Die schwierige Suche nach der Wahrheit

Das Bundesverfassungsgericht betont immer wieder, dass die Ermittlung des wahren Sachverhalts oberstes Prinzip des Strafprozesses ist.

Der Deal und seine Folgen...Geständniswiderruf und Wiederaufnahme

In der Zeitschrift Strafverteidiger Heft 8/2008 ist ein Artikel über die Problematik des Widerrufs eines Getändnisses aufgrund erfolgter Absprache und der Möglichkeit einer Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens veröffentlicht.

Der Zwang zum Deal

Teilnehmer des 35. Strafverteidigertages in Berlin 2011 fordern die Abschaffung des § 257 c StPO weil diese gesetzlich Regelung geeignet ist unzulässigen Druck auf Angeklagte in Richtung auf ein Geständnis auszuüben.