Strafverteidigung
Ihr größter Trumpf bei der Verteidigung gegen einen strafrechtlichen Vorwurf besteht darin, dass Sie bestimmen können, ob und wann Sie sich zu den Vorwürfen äußern. Anwaltliche Hilfe ist dazu unerlässlich. Nur ein Rechtsanwalt kann Einsicht in die gegen Sie geführte Akte nehmen und zusammen mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten.
Lassen Sie sich diesen Trumpf, auch wenn Sie bereits mit einer belastenden Situation, wie einer Durchsuchung, einer Festnahme, Beschlagnahme oder einer Vorladung zur Vernehmung konfrontiert sind, in keinem Fall nehmen. Häufig ist es das Ziel polizeilicher Ermittlungen, schnelle Aussagen zu provozieren. Eine solche Aussage nützt in den seltensten Fällen, weil sie sich später nicht mehr korrigieren lässt.
Im Strafrecht gilt die eherne Grundregel:
Bewahren Sie Ruhe und schweigen Sie solange Sie die Vorwürfe und die gegen Sie vorliegenden Beweise nicht kennen . Eine Aussage, sollte sie in Ihrem Fall nützlich sein, kann ohne Nachteile in jedem Fall später nachgeholt werden. Eine Rücknahme voreiliger Aussagen dagegen ist kaum mehr möglich.
Lassen Sie sich auch nicht durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht einschüchtern. Nach meiner Erfahrung sind die Ermittlungen von der Polizei einseitig geführt und werden von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht aufgrund kognitiver Dissonanz unkritisch übernommen.
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