Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht gilt vor allem der Erziehungsgedanke. Dieser bestimmt sowohl das Strafverfahren,die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft und die gerichtliche Hauptverhandlung, als auch den Strafvollzug, der in besonderen Jugenstrafanstalten stattfindet. Dagegen kennt das materielle Jugendstrafrecht, also wann ein Verhalten strafbar ist, keine Sonderregelungen bezüglich der Straftatbestände gegenüber dem Erwachsenenrecht.