Nebenklage/Zeugenbeistand

Die Interessen der Opfer einer Straftat treten in unserem täterbezogenen Rechtssystem oft in den Hintergrund. Um dies zu verhindern sieht die Strafprozessordnung das Institut der Nebenklage und des Zeugenbeistands vor.

In beiden Fällen können Sie Unterstützung durch einen Anwalt erhalten. Eine Nebenklage kommt dann in Betracht, wenn es zu Sexual-, Körperverletzungsdelikten, Freiheitseinziehung oder Gewalt (Gewaltschutzgesetz) gekommen ist. Als Nebenkläger werden Sie am Verfahren aktiv beteiligt. Dem Nebenkläger steht u.a. das Recht zu, eigene Anträge zu stellen und Akteneinsicht zu nehmen.Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen einer Nebenklage gegeben sind, können wir Sie bei Ihrer Zeugenaussage vor Gericht unterstützen.Neben der Wahrung Ihrer Interessen im Strafverfahren ist es für uns selbstverständlich, dass wir Ihnen dabei behilflich sind, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter durchzusetzen.
In akuten Gefahrensituationen bietet Ihnen die Polizei sofortige Hilfe an.
Zur Information für Opfer von Straftaten hat die Münchner Polizei ein Sonderkommissariat für Opferschutz, das K105 [verlinken mit http://www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/beratung/index.html/663], eingerichtet. Engagierte Beamte informieren Sie in diesem Kommissariat über Ihre Rechte. (Kontakt zum K105, Telefon: 089/2910 4444, Adresse: Bayerstr. 35 – 37, 80335 München)