Mietrecht: Kündigungsrecht des Vermieters bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung

Zahlt der Mieter dem Vermieter die vereinbarte Miete fortlaufend verspätet, steht dem Vermieter auch im Wohnraummietverhältnis ein Kündigungsrecht zu.

Wie der BGH mittlerweile entschieden hat, ist in der fortlaufenden unpünktlichen Zahlung der Miete eine Pflichtverletzung zu sehen, die jedenfalls, wenn der Vermieter durch mehrere Abmahnungen den Mieter zur pünktlichen Mietzahlung anhält, zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.