Abstammungssachen

Als Abstammungssachen werden die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder die Anfechtung der Vaterschaft bezeichnet.

Für während der Ehe geborene Kinder:

Bei Kindern, die während einer Ehe geboren werden, gilt die Vermutung, dass das Kind vom Ehemann der Mutter abstammt. Ist diese Vermutung falsch, kann über das Familiengericht die Vaterschaft angefochten werden.

Für außerhalb einer Ehe geborene Kinder:

Bei Kindern, die nicht während einer Ehe geboren werden, gibt es keine Vermutungswirkung. Eine Vaterschaft kann deshalb nur durch eine freiwillige Vaterschaftsanerkennung oder eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgen.