Erbrecht und Scheidung

Erbrecht bei Trennung und Scheidung

Bei einer Trennung besteht weiterhin ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht des jeweils anderen Ehegatten. Diese gesetzliche Regelung ist von den meisten in Trennung lebenden Ehegatten nicht gewollt. Es empfiehlt sich daher, das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten durch ein Testament, in dem die Kinder oder Dritte als Erben eingesetzt werden, auszuschließen. Bestehen bereits Testamente, in denen der Ehegatte als Erbe eingesetzt ist, sollten diese widerrufen werden.

Gerne erörtern wir mit Ihnen die Einzelheiten und besprechen Regelungsmöglichkeiten.

Erbrecht nach der Scheidung

Nach der Scheidung besteht Bedarf, Ihre Erbfolge zu überdenken und eventuell neue Regelungen in einem Testament zu treffen. Sollte Ihr Testament während der Ehe errichtet worden sein, ist darüber nachzudenken, ob sich durch die Scheidung Abänderungsbedarf ergeben hat. Haben Sie minderjährige Kinder, sollte außerdem über die Anordnung der Testamentsvollstreckung nachgedacht werden, da sonst der frühere Ehegatte im Todesfall für die Kinder ihr Vermögen verwaltet.

Haben Sie einen Erbvertrag geschlossen, kann es außerdem dazu kommen, dass der frühere Ehegatte weiterhin Erbe ist.

Gerne erörtern wir mit Ihnen die Einzelheiten und besprechen Regelungsmöglichkeiten.