Unterhalt

Unterhalt - Ihr Anwalt für Familienrecht in München berät Sie gerne

Eine der größten Veränderungen, die eine Trennung mit sich bringt, ist die Trennung der Haushalte. Dadurch reduziert sich automatisch das Geld, das für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Einer der häufigsten Streitpunkte bei einer Trennung ist deshalb der Unterhalt.

Seit der Unterhaltsrechtsreform im Jahr 2008 sind die im Scheidungsverfahren zu klärenden Themenkreise beim Unterhalt so komplex geworden, dass eine Regelung mit nur einem gemeinsamen Anwalt oft unausgewogen ist.

Auch eine Untersuchung des Bundesministeriums für Familie zeigt, dass ein eigener Anwalt die Wahrscheinlichkeit, dass Unterhaltsansprüche zu Ihren Gunsten geregelt werden, deutlich erhöht. Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen des Unterhalts nach einer Trennung.

 

Grundlagen der Unterhaltsberechnung  

Auskunft

Zur Ermittlung des Unterhalts muss zunächst geklärt werden, welche Einkünfte die Ehegatten haben. Dazu stehen jedem Ehegatten sehr umfangreiche Auskunftsansprüche zur Verfügung. Daneben besteht außerdem ein Anspruch sich die Richtigkeit der Auskunft durch geeignete Belege wie z. B. Gehaltsabrechnungen, Gewinn und Verlustrechnungen etc. belegen zu lassen. Dagegen besteht kein Auskunftsanspruch über sonstige Umstände die für den Unterhaltsanspruch Bedeutung gewinnen können wie z. B. über Erwerbsbemühungen...

Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Nettos

Sobald die Einkünfte ermittelt wurden, ist zu klären, wie viel vom Einkommen für den Unterhalt zur Verfügung steht, sogenanntes „unterhaltsrechtliches Netto“. Dazu sind von den Bruttoeinkünften Steuern, Abgaben und andere Belastungen (Versicherungen, private Altersvorsorge und nicht leichtfertig eingegangene Schulden) abzuziehen.

Ermittlung der Unterhaltshöhe

Der Kindesunterhalt kann, sobald das unterhaltsrechtliche Netto ermittelt ist, direkt aus der Düsseldorfer Tabelle  abgeleitet werden. Für den Ehegattenunterhalt ist vom unterhaltsrechtlichen Netto der Kindesunterhalt abzuziehen. Anschließend wird, soweit ein Unterhaltsanspruch besteht, das Einkommen nahezu hälftig verteilt.

Eine ausführliche Erklärung zu den einzelnen Schritten der Unterhaltsberechnung finden Sie hier.

 

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