Unterhalt sonstiger Verwandter

Verwandte, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Je weiter die Verwandtschaft ist, desto schwächer ist der Unterhaltsanspruch. Entsprechend geringer fällt bei entfernten Verwandtschaften, soweit überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht, der Unterhaltsanspruch der Höhe nach aus.