Mietwohnung nach Trennung
Haben Sie als Paar gemeinsam eine Wohnung angemietet, besteht nach dem Auszug eines Partners Handlungsbedarf. Zwar ist der in der Wohnung Verbliebene verpflichtet, die Miete für die Wohnung nach Auszug des Partners alleine zu zahlen. Im Verhältnis gegenüber dem Vermieter haften aber auch nach dem Auszug weiterhin beide Mieter.
Dieses Haftungsrisiko ist nach einer Trennung meist nicht gewollt.
Wenn Sie verheiratet sind, sieht das Gesetz deshalb die Möglichkeit vor, den Mietvertrag auch ohne die Zustimmung des Vermieters auf den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten zu übertragen.
Bei nicht Verheirateten sind die vom Gesetz gegebenen Möglichkeiten leider eingeschränkter. Kann eine Einigung mit dem Vermieter nicht erzielt werden, bleibt deshalb oft nur der Weg, die Wohnung zu kündigen.